Bedingungen der Dienstleistung

Camp Resort Bockaberg AB ist der zukünftige Eigentümer des ca. 1 Hektar großen Freizeitgeländes Mountain Lake Floda in Floda am See Uspen in Schweden (das "MLF"); derzeit umfasst das MLF 2 Gebäude und 8 Hütten. Darüber hinaus bietet das MLF SPA und Strand sowie verschiedene Freizeitaktivitäten.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:

Abs. 1

MLF-Leasing und Exklusivität

(1) Dieser Rahmenvertrag gilt für eine bestimmte Dauer. (die "Vertragsdauer").

(2) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Rahmenvertrages ist der Mieter berechtigt, die MLF einschließlich Lakehall, Lake Villa und der Hütten exklusiv an den Buchenden zu vermieten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Mieters ist MLF nicht berechtigt, das MLF während der Exklusivitätszeit an andere Mieter zu vermieten. Ein kleines Haus ist auch während der Exklusivitätszeit für das Personal reserviert. Wird das MLF nicht exklusiv vermietet (keine Hütten), so ist eine faire Zusammenarbeit mit anderen Mietern anzustreben. 

(3) Die Hauptsaison beginnt vom 24.06. bis 06.09. eines jeden Jahres (die "Hauptsaison"). Die verbleibende Nebensaison dauert den Rest des Jahres (die "Nebensaison")

Abs. 2

Bettenkapazität und Buchungen

(1) Im Jahr 2023 bietet die MLF dem Mieter die MLF mit einer Bettenkapazität von 46 Betten an. Die Zimmerkategorien sind wie folgt in 4 Typen unterteilt:


(3) Die Buchung von MLF sowie von Teilen davon erfolgt über das Buchungssystem. Eine erfolgreiche Buchung wird von MLF innerhalb von 2 Tagen schriftlich bestätigt.

Abs. 3

Rücktritt des Mieters

(1) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber MLF vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Mieter.

(2) Tritt der Mieter mindestens 4 Wochen vor der Anreise zurück, stehen ihm folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a. Einfache Stornierung: Die Anzahlung wird einbehalten.
c. Verschiebung: Wenn die Reise verschoben werden muss, bleibt die Anzahlung 3 Jahre lang erhalten und wird von der zukünftigen Buchung abgezogen (5% Ermäßigung für die Bearbeitung).

(3) Tritt der Mieter weniger als 4 Wochen vor der Anreise zurück, wird die volle Zahlung fällig.

(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass MLF kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Das MLF kann nach Treu und Glauben eine ungenutzte Wohnung an einen anderen Mieter vermieten und ist dann verpflichtet, den Entnahmebetrag um die daraus resultierende Ersparnis zu kürzen.

Abs. 4

Rücknahme durch MLF

(1) MLF kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:

a. Der Mieter zahlt trotz vorheriger Abmahnung die vereinbarten Beträge (Kaution, Restzahlung und Depot) nicht fristgerecht
b. Der Mieter verhält sich derart vertragswidrig, dass MLF die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist.

In diesem Fall kann MLF vom Mieter Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und für entgangenen Gewinn verlangen.

Abs. 5

Übergabe und Rückgabe der gebuchten MLF-Einrichtungen

(1) MLF wird die vom Mieter gebuchten MLF-Einrichtungen in einem sauberen, sicheren, hygienisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand übergeben. Die Küche der Einrichtungen muss bei Übergabe an den Mieter vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand sein.

(2) Vor der Übergabe des MLF durch unsere Mitarbeiter an den Mieter werden unsere Mitarbeiter und der Mieter das MLF besichtigen und die Einrichtungen gemeinsam auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Funktionsfähigkeit überprüfen. Etwaige Mängel werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben und sind von MLF unverzüglich zu beseitigen. Haben die Parteien keinen Mangel festgestellt, wird dies ebenfalls im Übergabeprotokoll festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet.

(3) Bei Abreise der Gäste des Mieters aus dem MLF, spätestens jedoch bei Ablauf der Exklusivitätsfrist, ist der Mieter verpflichtet, die gebuchten Räumlichkeiten und die Küche in der gleichen Reihenfolge und in dem gleichen Zustand wie in Abs. (1) beschrieben zu reinigen, aufzuräumen und an das vorgesehene Check-out-Protokoll zurückzugeben, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall in Textform etwas anderes.

(4) Wenn der Mieter die Reinigungsleistungen von MLF gebucht hat, ist er verpflichtet, die Räumlichkeiten frei von persönlichen Gegenständen, Müll und besenrein zu übergeben. Abfälle wie Glas, Papier und Metall sind von den Mietern bei der nächstgelegenen kommunalen Abfallentsorgung zu entsorgen.

Abs. 6

Regeln für die Verwendung

(1) Soweit der Mieter das MLF bucht, erhält er die erforderlichen Schlüssel zum Betreten des MLF und zur Nutzung der jeweils gebuchten Gebäude und Einrichtungen.

(2) Die Haltung von Tieren im MLF und die Nutzung der Steckdosen für Zwecke mit hohem Stromverbrauch, wie z. B. Kühlfahrzeuge und das Aufladen von Autos oder Booten, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des MLF.

(3) Der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung der MLF einzuhalten, es sei denn, Ausnahmen von bestimmten Regeln wurden von der MLF im Voraus schriftlich genehmigt.

(4) Der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, alle Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sobald der Mieter oder seine Gäste die MLF nutzen, kann der Mieter für Schäden an den Mietgegenständen, die während der Exklusivitätsperiode oder der Buchungszeit des Mieters entstanden sind, haftbar gemacht werden, bis der Mieter nachweist, dass diese Schäden nicht durch ihn, seine Gäste oder deren Besucher verursacht wurden. Stellt der Mieter Mängel an der MLF und ihren Gebäuden und Einrichtungen fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich der MLF mitzuteilen, damit die MLF in der Lage ist, die Mängel bald zu beseitigen.

(5) Der Mieter hat das MLF und seine Einrichtungen nach Ablauf der Ausschließlichkeitsfrist gereinigt zu übergeben und den vertragsgemäßen Zustand wiederherzustellen, in dem sie sich bei Übergabe an den Mieter zu Beginn der Ausschließlichkeitsfrist bzw. der Buchung befanden.

(6) Verstößt ein Gast gegenüber der MLF in schwerwiegender Weise gegen eine Benutzungsordnung oder gegen sonstige die MLF betreffende Verpflichtungen, kann die MLF diesem Gast ein Hausverbot erteilen, das MLF nicht zu betreten. Im Falle eines solchen Hausverbotes ist die MLF nicht mehr verpflichtet, eine Buchung für diesen Gast anzunehmen oder aufrechtzuerhalten.

(7) Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist das Parken von Autos und anderen Fahrzeugen auf dem Gelände strengstens untersagt und nur für Anlieferungen zulässig. Wenn möglich, kann ein zusätzlicher Parkplatz bergauf gegen eine zusätzliche Gebühr eingerichtet werden.

(8) Die Mieter sind verpflichtet, spätestens bei ihrer Ankunft eine Kaution von 200 € zu hinterlegen. Die Kaution wird für Kosten für Schäden, fehlende Gegenstände oder zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. zusätzliche Reinigung, verspätetes Auschecken oder Kosten für Schäden, die von den Mietern oder ihren Gästen verursacht wurden, verwendet.

Abs. 7

Dienstbezüge, Betriebskosten und Erstattung

(1) Unabhängig von den Buchungen des Mieters hat MLF Anspruch auf eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Buchungen von mehr als 6 Nächten und 100% bei Buchungen von weniger als 6 Nächten. (die "Vorauszahlung"), die zur Bestätigung der Buchung fällig und zahlbar ist. Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet, auch nicht in Fällen höherer Gewalt.

(2) Darüber hinaus hat der Mieter den Restbetrag je nach gewählter Einheit 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. (der "Grundpreis")

(3) Die Betriebskosten für die vom Mieter gebuchten Einrichtungen wie Gas, Strom und Wasser sind vom Mieter nachhaltig zu nutzen und werden von MLF nur bei falscher Nutzung wie z.B. ganztägig geöffneten Fenstern, unbenutzten Duschen in Rechnung gestellt. (die "Betriebskosten").

(4) Alle Zahlungen nach diesem Rahmenvertrag verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.


Abs. 8

Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit

(1) Jede Partei stellt sicher, dass sie personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-DSGVO behandelt und verarbeitet und dass sie ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) für die Datensicherheit getroffen hat.

(2) MLF stellt sicher, dass alle Sicherheitsanforderungen, alle Innen- und Außenanlagen der MLF stets allen einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Darüber hinaus stellt MLF sicher, dass alle Innen- und Außenanlagen der MLF regelmäßig durch autorisierte Fachkräfte überprüft werden. Der Mieter stellt MLF während der Vertragslaufzeit eine Sicherheitscheckliste zur Verfügung. Anhand dieser Checkliste festgestellte Mängel hat MLF unverzüglich zu beseitigen und den Mieter hierüber unverzüglich zu informieren.

(3) Die MLF stellt sicher, dass alle geltenden Hygienestandards und -anforderungen bei der jährlichen Übergabe der Einrichtungen der MLF an den Mieter eingehalten werden. Nach Übergabe der Einrichtungen der MLF an den Mieter ist dieser verpflichtet, die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Küche und die sanitären Anlagen.

Abs. 9

Repräsentation und Branding

(1) Der Mieter wird gegenüber der MLF in allen Angelegenheiten, die die Organisation von Reisen und die Versorgung und Betreuung der Kunden in der MLF betreffen, durch seine Reiseleiter vertreten.

(2) Das MLF gestattet dem Mieter nach vorheriger gegenseitiger Abstimmung die Anbringung einer entsprechenden Informationstafel in sichtbarer Nähe des Empfangs des MLF sowie, soweit angemessen, Namensschilder, Banner und das Auslegen von Informationsmappen, die Durchführung von Informationscocktails und Sprechstunden sowie alle sonstigen Vorkehrungen, die für die Versorgung und Betreuung der Kunden des Mieters erforderlich sind.

10. Abschnitt

Versicherungen, Betriebsgenehmigungen und Haftung

(1) MLF stellt sicher, dass eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Personen- oder Sachschäden, für die MLF haftet, mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000,- SEK abgeschlossen wurde und dass alle für den Betrieb der MLF erforderlichen Versicherungen abgeschlossen wurden.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, für einen angemessenen Versicherungsschutz für alle Schäden zu sorgen, für die er haftet, insbesondere für Personen-, Sach- und sonstige Schäden, die er bei der Nutzung des MLF und seiner Einrichtungen schuldhaft verursacht.

(3) Das Bestehen dieser Versicherungen ist von einer Vertragspartei jederzeit auf Verlangen der anderen Vertragspartei nachzuweisen.

(4) Jede Vertragspartei stellt sicher, dass sie über alle Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die für die ordnungsgemäße und rechtmäßige Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit und in dem für diesen Rahmenvertrag erforderlichen Umfang erforderlich sind.

(5) Soweit sich aus diesem Rahmenvertrag einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet jede Partei der anderen Partei bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet eine Partei nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung)

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf), in diesem Fall ist die Haftung der anderen Partei jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(6) Die sich aus Abs. (5) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie für Pflichtverletzungen von Personen (auch zu deren Gunsten), deren Verschulden eine Partei nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. nach diesem Rahmenvertrag zu vertreten hat. Die Beschränkungen gelten jedoch nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11

Änderung der Kontrolle

(1) Für den Fall, dass MLF das Eigentum an der MLF ganz oder teilweise auf einen Dritten überträgt, verpflichtet sich MLF, alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf diesen Dritten zu übertragen. Die MLF wird den Mieter vor dem beabsichtigten Eigentumsübergang schriftlich informieren.

§ 12

Aufschiebende Bedingung; Verschiedenes

(1) Diese Rahmenvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Rahmenvertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für diese Bestimmung.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Rahmenvertrages im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Lücken in diesem Rahmenvertrag.

(4) Dieser Rahmenvertrag sowie alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, die durch diesen Rahmenvertrag geregelt werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der deutschen internationalen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag sowie aus Einzelverträgen, die unter diesen Rahmenvertrag fallen, Düsseldorf, Deutschland.

(2) Bei der Buchung eines Teils des MLF stehen pro Unterkunft folgende Bettenkapazitäten zur Verfügung. Das SPA ist ein Gemeinschaftsraum. Der Campingbereich ist zusätzlich zu einem Festpreis pro Person buchbar. Die Buchung ist entweder für das gesamte MLF oder für einen/mehrere der folgenden Bereiche möglich: